Immobilientransfer auf zypern (EU)

Eine Gebühr fuer Immobilientransfer ist fällig, wenn das Grundeigentum auf den
Namen des Käufers übergehen soll. Sie wird gezahlt, wenn die Besitzurkunde auf
den Namen des Käufers ausgestellt ist. Verantwortlich für die Zahlung ist der Käufer.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Immobilienwert. 1 CYP = ca. EUR 1,77

Immobilienwert (CYP)

Transfergebuehr (%)

Bis 50.000,00

3%

Von 50.001,00 bis 100.000,00

5%

Über 100.000,00

8%

Wenn die Immobilie in gemeinsamen Namen registriert ist, z.B. bei einem Ehepaar,
wird der Kaufpreis halbiert, was zu niedrigeren Transfergebühren führt.

Das folgende Beispiel zeigt das ganz deutlich:

Für eine Immobilie gekauft fuer CYP 70.000,00 fallen Gebühren in Hoehe von
CYP 2.500,00 an, wenn sie auf einen Namen registriert ist.

Bis CYP 50.000,00

@ 3%

= CYP 1.500,00

Übrige CYP 20.000,00

@ 5%

= CYP 1.000,00

 

Gebuehren gesamt:

= CYP 2.500,00

Für die gleiche Immobilie fallen Gebühren in Höhe von CYP 2.100,00 an, wenn sie
in gemeinsamen Namen registriert ist.

Die ersten CYP 35.000,00

@ 3%

= CYP 1.050,00

Die zweiten CYP 35.000,00

@ 3%

= CYP 1.050,00

 

Gebühren gesamt:

= CYP 2.100,00

 

GrundstÜckssteuern, GebÜhren, Tarife



Feste Grundstückssteuer!

Eine jährliche feste Grundstückssteuer wird berechnet nach dem Marktwert der Immobilie
am 01. Januar 1980

Marktwert der Immobilie (CYP)

Jaehrliche Grundstueckssteuer (%)

Bis 100.000,00

Befreit

100.001,00 bis 250.000,00

2.5%

250.001,00 bis 500.000,00

3.5%

Ueber 500.000,00

4.0%


Kapitalertragssteuer!


Mit dem Verkauf eines Grundstücks wird eine Kapitalertragssteuer fällig. Sie beträgt 20% des Gewinns,
wobei die ersten CYP 10.000,00 für jede Person von der Steuer ausgenommen sind. Gewinn ist die
Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den originalen Kosten des Grundstücks. Wurde das Grundstück
vor dem 01.01.1980 gekauft, ist der Gewinn die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Marktwert
des Grundstücks am 01.01.1980.

Für den Verkäufer gibt es weitere Steuerfreibetraege, abhängig von den gezahlten Transfergebühren,
der jährlichen Inflationsrate und von den Kosten fuer Arbeiten am Haus.

Gewinne aus dem Verkauf eines Wohnhauses sind steuerfrei bis zu einen Wert von insgesamt CYP 50.000,00,
wenn der Eigentümer darin mindestens 5 Jahre vor dem Verkauf ununterbrochen gewohnt hat.


Stempelgebühr!


Der Käufer ist zur Zahlung der Stempelgebühr verpflichtet in Höhe von CYP 1,50 pro Tausend bis zu einem
Wert von CYP 100.000,00 und bei einem Wert darüberhinaus in Höhe von CYP 2,00 pro Tausend.

Diese Gebühr muss innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss gezahlt werden. Auf Wunsch des Käufers
kann der jeweilige Bauunternehmer die Zahlung übernehmen und sie dem Käufer in Rechnung stellen.

Nachfolgend ein Beispiel bei einem Kaufpreis von CYP 150.000,00:

Die ersten CYP 100.000,00

@ 1.5‰

CYP 150,00

Die übrigen CYP 50.000,00

@ 2.0‰

CYP 100,00

 

Total

CYP 250,00


Erbschaftssteuer!


Die Erbschaftssteuer wurde mit Wirkung vom 01. Januar 2000 abgeschafft (Gesetz Nr. 78(1)/2000).


Gebühren der örtlichen Behörden!


Grob geschätzt betragen diese Gebühren CYP 50,00 – 150,00 pro Jahr abhängig von der
Grösse Ihrer Immobilie.

Die Gebühren sind für die Müllabfuhr, Strassenbeleuchtung, Abwasser, usw.

Elektrizität, Wasser und Telefon werden individuell gezahlt. Berechnungsgrundlage ist hier der Verbrauch.
 

Mehrwertsteuer!

Mit Wirkung vom 01. Mai 2004 wurde ein Gesetz bezüglich der Mehrwertsteuer auf Immobilien eingeführt,
das unter anderem diese Mehrwertsteuer auf 15% festlegt.

Steuervorteile!

Die Republik Zypern ist einzigartig wenn es um Steueraspekte geht.

Es gelten die folgenden Steuersätze für Privatpersonen:

Einkommen
in CYP

Steuersatz
in %

Anfallende Steuer
in CYP

0 – 10.000,00

-

-

10.001,00 – 15.000,00

20%

1.000,00

15.001,00 – 20.000,00

25%

2.250,00

über 20.000,00

30%

 


Rentner, deren Hauptwohnsitz Zypern ist, zahlen auf eine Rente, die aus dem Ausland kommt, eine Steuer
in Hoehe von 5% jaehrlich, wenn Sie den Freibetrag von jaehrlich C£ 2.000,00 uebersteigt.

Weiterhin hat Zypern Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen europäischen und anderen Ländern
abgeschlossen, was seine Einwohner davor schuetzt, Steuern in beiden Ländern zahlen zu müssen.
Es ermöglicht den Einwohnern Zyperns, die Vorteile des hiesigen Steuerrechts zu nutzen.

Doppelbesteuerungsabkommen!

Zypern hat Doppelbesteuerungsabkommen mit Aegypten, Bulgarien, Daenemark, Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Grossbritannien sowie allen übrigen EU-Staaten, Indien, Irland, Italien, Serbien und Montenegro,
Kanada, Kuwait, Malta, Norwegen, Oesterreich, Polen, Rumaenien, Russland, Armenien, Weissrussland, Moldawien
und Ukraine, Schweden, der Slowakei, Südafrika, Syrien, Tschechien, Ungarn, den USA, der Volksrepublik China
und anderen Staaten abgeschlossen.

Zweck dieser Abkommen ist es, die Doppelbesteuerung von Einkommen in den oben erwähnten Ländern zu
vermeiden.

Normalerweise werden in dem Land Steuern erhoben und Steuervergünstigungen bewilligt, in dem der
Hauptwohnsitz liegt.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, im jeweils anderen Land die dort geltenden Steuern zu entrichten.
Ab dem 01.01.2008 wurde der EURO auf Zypern (nur in der Republik Zypern) eingeführt.



Disclaimer: Property for sale in Northern Cyprus will not be entertained.
Ninety two percent of the legitimate title-deed holders of Northern Cyprus
land and property continue to be Greek Cypriot Refugees, forcibily removed
in 1974. We urge you not to engage in any illegal property puchase in the
North of Cyprus. A property purchase in North Cyprus would make you a
suporter of Ethnic Cleansing in Cyprus. Under any potential settlement, the
right to property will be retained by the legitimate Greek Cypriot owners in
Cyprus.


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