Immobilientransfer auf zypern (EU)

Eine Gebühr fuer Immobilientransfer ist fällig, wenn das Grundeigentum auf den Namen des Käufers übergehen soll. Sie wird gezahlt, wenn die Besitzurkunde auf den Namen
des Käufers ausgestellt ist. Verantwortlich für die Zahlung ist der Käufer. Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Immobilienwert. 1 CYP = ca. EUR 1,77

Immobilienwert (CYP)

Transfergebuehr (%)

Bis 50.000,00

3%

Von 50.001,00 bis 100.000,00

5%

Über 100.000,00

8%

Wenn die Immobilie in gemeinsamen Namen registriert ist, z.B. bei einem Ehepaar, wird der Kaufpreis halbiert, was zu niedrigeren Transfergebühren führt. Das folgende
Beispiel zeigt das ganz deutlich:

Für eine Immobilie gekauft fuer CYP 70.000,00 fallen Gebühren in Höhe von CYP 2.500,00 an, wenn sie auf einen Namen registriert ist.

Bis CYP 50.000,00

@ 3%

= CYP 1.500,00

Übrige CYP 20.000,00

@ 5%

= CYP 1.000,00

 

Gebuehren gesamt:

= CYP 2.500,00

Für die gleiche Immobilie fallen Gebühren in Höhe von CYP 2.100,00 an, wenn sie in gemeinsamen Namen registriert ist.

Die ersten CYP 35.000,00

@ 3%

= CYP 1.050,00

Die zweiten CYP 35.000,00

@ 3%

= CYP 1.050,00

 

Gebühren gesamt:

= CYP 2.100,00

GrundstÜckssteuern, GebÜhren, Tarife



Feste Grundstückssteuer!

Eine jährliche feste Grundstückssteuer wird berechnet nach dem Marktwert der Immobilie am 01. Januar 1980

Marktwert der Immobilie (CYP)

Jaehrliche Grundstueckssteuer (%)

Bis 100.000,00

Befreit

100.001,00 bis 250.000,00

2.5%

250.001,00 bis 500.000,00

3.5%

Ueber 500.000,00

4.0%


Kapitalertragssteuer!


Mit dem Verkauf eines Grundstücks wird eine Kapitalertragssteuer fällig. Sie beträgt 20% des Gewinns, wobei die ersten CYP 10.000,00 für jede Person von der Steuer
ausgenommen sind. Gewinn ist die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den originalen Kosten des Grundstücks. Wurde das Grundstück vor dem 01.01.1980 gekauft,
ist der Gewinn die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Marktwert des Grundstücks am 01.01.1980.

Für den Verkäufer gibt es weitere Steuerfreibetraege, abhängig von den gezahlten Transfergebühren, der jährlichen Inflationsrate und von den Kosten fuer Arbeiten am Haus.

Gewinne aus dem Verkauf eines Wohnhauses sind steuerfrei bis zu einen Wert von insgesamt CYP 50.000,00, wenn der Eigentümer darin mindestens 5 Jahre vor dem Verkauf
ununterbrochen gewohnt hat.


Stempelgebühr!


Der Käufer ist zur Zahlung der Stempelgebühr verpflichtet in Höhe von CYP 1,50 pro Tausend bis zu einem Wert von CYP 100.000,00 und bei einem Wert darüberhinaus in
Höhe von CYP 2,00 pro Tausend.

Diese Gebühr muss innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss gezahlt werden. Auf Wunsch des Käufers kann der jeweilige Bauunternehmer die Zahlung übernehmen
und sie dem Käufer in Rechnung stellen.
Nachfolgend ein Beispiel bei einem Kaufpreis von CYP 150.000,00:

Die ersten CYP 100.000,00

@ 1.5‰

CYP 150,00

Die übrigen CYP 50.000,00

@ 2.0‰

CYP 100,00

 

Total

CYP 250,00


Erbschaftssteuer!


Die Erbschaftssteuer wurde mit Wirkung vom 01. Januar 2000 abgeschafft (Gesetz Nr. 78(1)/2000).


Gebühren der örtlichen Behörden!


Grob geschätzt betragen diese Gebühren CYP 50,00 – 150,00 pro Jahr abhängig von der Grösse Ihrer Immobilie.
Die Gebühren sind für die Müllabfuhr, Strassenbeleuchtung,
Abwasser, usw.
Elektrizität, Wasser und Telefon werden individuell gezahlt. Berechnungsgrundlage ist hier der Verbrauch.
 

Mehrwertsteuer!

Mit Wirkung vom 01. Mai 2004 wurde ein Gesetz bezüglich der Mehrwertsteuer auf Immobilien eingeführt, das unter anderem diese Mehrwertsteuer auf 15% festlegt.
Weitere Infos lesen Sie: hier...

Steuervorteile!

Die Republik Zypern ist einzigartig wenn es um Steueraspekte geht. Es gelten die folgenden Steuersätze für Privatpersonen:

Einkommen
in CYP

Steuersatz
in %

Anfallende Steuer
in CYP

0 – 10.000,00

-

-

10.001,00 – 15.000,00

20%

1.000,00

15.001,00 – 20.000,00

25%

2.250,00

über 20.000,00

30%

 


Rentner, deren Hauptwohnsitz Zypern ist, zahlen auf eine Rente, die aus dem Ausland kommt, eine Steuer in Hoehe von 5% jährlich, wenn Sie den Freibetrag von jährlich C£
2.000,00 übersteigt.

Weiterhin hat Zypern Doppelbesteuerungsabkommen mit vielen europäischen und anderen Ländern abgeschlossen, was seine Einwohner davor schützt, Steuern in beiden
Ländern zahlen zu müssen. Es ermöglicht den Einwohnern Zyperns, die Vorteile des hiesigen Steuerrechts zu nutzen.

Doppelbesteuerungsabkommen!

Zypern hat Doppelbesteuerungsabkommen mit Ägypten, Bulgarien, Daenemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien sowie allen übrigen EU-Staaten,
Indien, Irland, Italien, Serbien und Montenegro, Kanada, Kuwait, Malta, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Armenien, Weissrussland, Moldawien und Ukraine,
Schweden, der Slowakei, Südafrika, Syrien, Tschechien, Ungarn, den USA, der Volksrepublik China und anderen Staaten abgeschlossen.

Zweck dieser Abkommen ist es, die Doppelbesteuerung von Einkommen in den oben erwähnten Ländern zu vermeiden. Normalerweise werden in dem Land Steuern erhoben
und Steuervergünstigungen bewilligt, in dem der Hauptwohnsitz liegt.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, im jeweils anderen Land die dort geltenden Steuern zu entrichten. Ab dem 01.01.2008 wurde der EURO auf Zypern (nur in der Republik
Zypern
) eingeführt.


Disclaimer: Property for sale in Northern Cyprus will not be entertained. Ninety two percent of the legitimate title-deed holders of Northern Cyprus land and property continue
to be Greek Cypriot Refugees, forcibily removed in 1974. We urge you not to engage in any illegal property puchase in the North of Cyprus. A property purchase in North Cyprus
would make you a suporter of Ethnic Cleansing in Cyprus. Under any potential settlement, the right to property will be retained by the legitimate Greek Cypriot owners in Cyprus.


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