Immobilientransfer auf zypern (EU)
Eine Gebühr fuer Immobilientransfer ist
fällig, wenn das Grundeigentum auf den
Namen des Käufers übergehen soll. Sie wird gezahlt, wenn die Besitzurkunde
auf
den Namen des Käufers ausgestellt ist. Verantwortlich für die Zahlung
ist der Käufer.
Die Höhe der Gebühr ist abhängig vom Immobilienwert. 1 CYP = ca. EUR 1,77
|
Immobilienwert (CYP) |
Transfergebuehr (%) |
|
Bis 50.000,00 |
3% |
|
Von 50.001,00 bis 100.000,00 |
5% |
|
Über 100.000,00 |
8% |
Wenn die Immobilie in gemeinsamen Namen
registriert ist, z.B. bei einem Ehepaar,
wird der Kaufpreis halbiert, was zu niedrigeren Transfergebühren führt.
Das folgende Beispiel zeigt das ganz
deutlich:
Für eine Immobilie gekauft fuer CYP 70.000,00 fallen Gebühren in
Hoehe von
CYP 2.500,00 an, wenn sie auf einen Namen registriert ist.
|
Bis CYP
50.000,00 |
@ 3% |
= CYP
1.500,00 |
|
Übrige CYP 20.000,00 |
@ 5% |
= CYP
1.000,00 |
|
|
Gebuehren gesamt: |
= CYP
2.500,00 |
Für die gleiche Immobilie fallen Gebühren
in Höhe von CYP 2.100,00 an,
wenn sie
in gemeinsamen Namen registriert ist.
|
Die ersten CYP 35.000,00 |
@ 3% |
= CYP 1.050,00 |
|
Die zweiten CYP
35.000,00 |
@ 3% |
= CYP 1.050,00 |
|
|
Gebühren gesamt: |
= CYP 2.100,00 |
GrundstÜckssteuern, GebÜhren, Tarife
Feste Grundstückssteuer!
Eine jährliche feste Grundstückssteuer
wird berechnet nach dem Marktwert der Immobilie
am 01. Januar 1980
|
Marktwert der
Immobilie (CYP) |
Jaehrliche Grundstueckssteuer
(%) |
|
Bis 100.000,00 |
Befreit |
|
100.001,00 bis 250.000,00 |
2.5% |
|
250.001,00 bis 500.000,00 |
3.5% |
|
Ueber 500.000,00 |
4.0% |
Kapitalertragssteuer!
Mit dem Verkauf eines Grundstücks wird eine Kapitalertragssteuer fällig.
Sie beträgt 20% des Gewinns,
wobei die ersten CYP 10.000,00
für jede Person von der Steuer ausgenommen sind. Gewinn ist die
Differenz zwischen dem Verkaufserlös und den originalen Kosten des Grundstücks.
Wurde das Grundstück
vor dem 01.01.1980 gekauft, ist
der Gewinn die Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem Marktwert
des Grundstücks am 01.01.1980.
Für den Verkäufer gibt es weitere
Steuerfreibetraege, abhängig von den gezahlten Transfergebühren,
der jährlichen Inflationsrate und von den Kosten fuer Arbeiten am Haus.
Gewinne aus dem Verkauf eines Wohnhauses sind
steuerfrei bis zu einen Wert von insgesamt CYP 50.000,00,
wenn der Eigentümer darin mindestens 5 Jahre vor dem
Verkauf ununterbrochen gewohnt hat.
Stempelgebühr!
Der Käufer ist zur Zahlung der Stempelgebühr verpflichtet in Höhe
von CYP 1,50 pro Tausend bis zu einem
Wert von CYP 100.000,00 und bei
einem Wert darüberhinaus in Höhe von CYP 2,00 pro Tausend.
Diese Gebühr muss innerhalb von 30 Tagen
nach Vertragsabschluss gezahlt werden. Auf Wunsch des Käufers
kann der
jeweilige Bauunternehmer die Zahlung übernehmen und sie dem Käufer in Rechnung
stellen.
Nachfolgend ein Beispiel bei einem
Kaufpreis von CYP 150.000,00:
|
Die ersten CYP 100.000,00 |
@ 1.5‰ |
CYP 150,00 |
|
Die übrigen CYP 50.000,00 |
@ 2.0‰ |
CYP 100,00 |
|
|
Total |
CYP 250,00 |
Erbschaftssteuer!
Die Erbschaftssteuer wurde mit Wirkung vom 01.
Januar 2000 abgeschafft (Gesetz
Nr. 78(1)/2000).
Gebühren der örtlichen Behörden!
Grob geschätzt betragen diese Gebühren CYP 50,00 – 150,00 pro Jahr
abhängig von der
Grösse Ihrer Immobilie.
Die Gebühren sind für die Müllabfuhr,
Strassenbeleuchtung, Abwasser, usw.
Elektrizität, Wasser und Telefon werden
individuell gezahlt. Berechnungsgrundlage ist hier der Verbrauch.
Mehrwertsteuer!
Mit Wirkung vom 01. Mai 2004 wurde
ein Gesetz bezüglich der Mehrwertsteuer auf Immobilien eingeführt,
das unter anderem diese Mehrwertsteuer auf 15%
festlegt.
Steuervorteile!
Die Republik Zypern ist einzigartig
wenn es um Steueraspekte geht.
Es gelten die folgenden Steuersätze für
Privatpersonen:
|
Einkommen |
Steuersatz |
Anfallende Steuer |
|
0 – 10.000,00 |
- |
- |
|
10.001,00 – 15.000,00 |
20% |
1.000,00 |
|
15.001,00 – 20.000,00 |
25% |
2.250,00 |
|
über 20.000,00 |
30% |
|
Rentner, deren Hauptwohnsitz Zypern ist, zahlen auf eine Rente, die aus dem
Ausland kommt, eine Steuer
in Hoehe von 5% jaehrlich, wenn Sie den Freibetrag von jaehrlich C£ 2.000,00
uebersteigt.
Weiterhin hat Zypern Doppelbesteuerungsabkommen
mit vielen europäischen und anderen Ländern
abgeschlossen, was seine Einwohner davor schuetzt, Steuern in beiden Ländern
zahlen zu müssen.
Es ermöglicht den Einwohnern Zyperns, die Vorteile des hiesigen Steuerrechts
zu nutzen.
Doppelbesteuerungsabkommen!
Zypern hat Doppelbesteuerungsabkommen mit Aegypten, Bulgarien,
Daenemark, Deutschland, Frankreich,
Griechenland, Grossbritannien
sowie allen übrigen EU-Staaten, Indien, Irland, Italien, Serbien
und Montenegro,
Kanada, Kuwait, Malta, Norwegen, Oesterreich, Polen, Rumaenien, Russland,
Armenien, Weissrussland, Moldawien
und Ukraine, Schweden, der Slowakei, Südafrika, Syrien, Tschechien,
Ungarn, den USA, der Volksrepublik China
und anderen Staaten abgeschlossen.
Zweck dieser Abkommen ist es, die Doppelbesteuerung
von Einkommen in den oben erwähnten Ländern
zu
vermeiden.
Normalerweise werden in dem Land Steuern erhoben
und Steuervergünstigungen bewilligt, in dem der
Hauptwohnsitz liegt.
Es besteht aber auch die Möglichkeit,
im jeweils anderen Land die dort geltenden Steuern zu entrichten.
Ab dem 01.01.2008 wurde der EURO auf Zypern
(nur in der Republik Zypern) eingeführt.
Disclaimer: Property for sale in Northern
Cyprus will not be entertained.
Ninety two percent of the legitimate title-deed holders of Northern Cyprus
land and property continue to be Greek Cypriot Refugees, forcibily removed
in 1974. We urge you not to engage in any illegal property puchase in the
North of Cyprus. A property purchase in North Cyprus would make you a
suporter of Ethnic Cleansing in Cyprus. Under any potential settlement, the
right to property will be retained by the legitimate Greek Cypriot owners
in
Cyprus.
©
Fon +30 (210) 2724446 FAX 2724447